E-Mail Archivierung ab 01.01.2017 Pflicht
von Thomas Stiebner (Kommentare: 0)
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, den Anforderungen zu entsprechen.
Gesetz ab 01.01.2017 in Kraft
Für die Archivierung gelten ab dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD). Die Schonfrist ist abgelaufen, das Gesetz lässt keine Hintertüren mehr zu!
Im Klartext bedeutet das, dass auch E-Mails mit geschäftlich relevantem Inhalt (z.B. elektronische Handels- und Geschäftsbriefe) im Rahmen der Aufbewahrungspflicht für Dokumente zu berücksichtigen sind. Viele haben dazu bisher die PDFs aus den Warenwirtschaftssystemen zwischengespeichert. Das reicht zukünftig nicht mehr aus, alle relevante Korrespondenz – beispielsweise E-Mail-Inhalte – müssen in einer revisionssicheren Form archiviert werden.
Die Geschäftsführer eines Unternehmens sind in der Pflicht, ab dem 1. Januar 2017 den Anforderungen nach der GoBD zu entsprechen.
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